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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wir begrüssen die digitale Zusammenarbeit und unterzeichnen wenn immer möglich nur noch digital. Hier sind einige Fragen und Antworten zur digitalen Unterschrift aufgeführt. Bei Fragen dazu, kontaktieren Sie uns.

WAS IST MIT EINER "ELEKTRONISCHEN UNTERSCHRIFT" GEMEINT?

PDF-Dokumente können digital signiert werden, wobei damit nicht gemeint ist, dass man einfach eine eingescannte Unterschrift im Dokument platziert. Bei einer digitalen Signatur wird ein mathematisches Verfahren angewendet, das auf einer Kryptographie basiert. Diese Informationen werden zusätzlich im PDF gespeichert.

WIE SEHE ICH, OB EINE SIGNATUR GÜLTIG IST?

Der Adobe Acrobat Reader zeigt beim Öffnen des PDF-Dokuments in der Regel an, ob eine gültig Signatur vorhanden ist oder nicht. Aber Achtung: Das bedeutet nur, dass das Dokument signiert wurde, aber unter Umständen kann dies irgendjemand signiert haben. Dazu gibt es in der Schweiz und in der EU Vorgaben, die eingehalten werden müssen, damit die Unterschrift auch wirklich rechtssicher ist. Mit speziellen Systemen kann dann geprüft werden, ob die darin enthaltene Signatur wirklich gemäss Schweizer Recht gültig ist. In der Schweiz kann dies mit dem Validator überprüft werden.

DAS HEISST, ES GIBT SIGNATUREN, DIE DER ADOBE READER ALS GÜLTIG DARSTELLT UND IN WIRKLICHKEIT NICHT GÜLTIG SIND?

Jein.
In der Schweiz haben wir für die meisten Verträge die Formfreiheit. Das heisst, die Parteien können frei wählen, wie sie einen Vertrag vereinbaren. Das kann beispielsweise auch eine elektronische Signatur sein, welche im Adobe Acrobat Reader als gültig dargestellt wird. Oder auch ein Handschlag.
Mit dem Validator kann überprüft werden, ob die im Dokument enthaltene Signatur gemäss ZertES und OR Art. 14 Abs. 2bis eine der "eigenhändigen Unterschrift" nach Schweizer Recht gleichgestellten Signatur ist. Dabei spricht man von einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) gemäss ZertES. Die meisten Behörden und viele Firmen akzeptieren daher auch Dokumente, die so unterzeichnet sind.

UND DAS GILT INTERNATIONAL?

Im Schweizer Recht gilt ZertES und das OR Art. 14 Abs 2bis. Hier ist definiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die EU hat andere Voraussetzungen und entsprechend gelten diese Signaturen in der EU nicht. In der EU gilt nicht ZertES, sondern eIDAS. Beim Unterschreiben muss daher vereinbart werden, nach welchem Gesetz unterzeichnet wird.

WAS BRAUCHE ICH, UM DIGITAL ZU UNTERZEICHNEN?

Das ist abhängig davon, nach welchem Standard signiert werden soll. Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist etwas aufwändiger in der Inbetriebnahme, als die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES) oder die Einfache Elektronische Signatur (EES). Verträge mit uns dürfen Sie in der Regel auch gerne mit einer FES unterzeichnen. Bei den meisten Anbietern solcher Lösungen braucht man dazu nur einen gültigen Mobilfunk-Vertrag (und natürlich einen Computer mit Internetzugang).

WAS FÜR ANBIETER GIBT ES DENN FÜR SOLCHE SIGNATUREN?

Es gibt verschiedene Anbieter. Wir verwenden in der Regel "Skribble", ein Schweizer Unternehmen, welches EES, FES und QES anbietet und das letztere auch in der Schweiz (ZertES) und in der EU (eIDAS).

IST DAS WIRKLICH SICHER?

Mindestens so sicher wie eine Unterschrift von Hand. Wenn ein unterschriebenes Dokument zugestellt wird, können wir als Laien gar nicht feststellen, ob wirklich die richtige Person unterzeichnet hat. Zudem könnten Papierdokumente auch gefälscht werden. Digitale Signaturen sind hierzu aus unserer Sicht sicherer, sofern man weiss, wie eine Signatur überprüft werden kann.

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